Reisen nach England mit Hund, Katze oder Frettchen

Tierarztpraxis Maul + Herget Brexit02

– im Falle des ‚No-Deal-Brexit‘ wird es kompliziert

Der Brexit stellt die Europäische Union und Großbritannien vor viele Herausforderungen. Dazu gehören auch Reiseregelungen zwischen den Ländern und für uns relevant die Reisen mit Tieren, insbesondere Hunden, Katzen und Frettchen.

Gewünscht wäre eine Einordnung Englands und Irlands unter den ‚gelisteten Drittländern‘, also den Ländern, deren Tollwutstatus bekannt ist, und die, ohne Mitgliedsstaaten der EU zu sein, die Reiseregelungen der EU-Mitgliedsstaaten befolgen.

Das würde bedeuten: Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Microchip, eine gültige Tollwutimpfung und einen EU-Pass. Wobei auch die Pässe, die im Vereinigten Königreich ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit behalten.

Sollte aber keine Übereinkunft gefunden werden, wird der Status nach dem 29.03.2019 der eines ‚Nicht-gelisteten-Drittlandes‘ sein, was bedeutet, das eine Bestimmung des Tollwuttiters für die  (Wieder-)Einreise in die EU notwendig wird.

Es handelt sich dabei um eine Blutuntersuchung, die frühestens 30 Tage nach einer Tollwutimpfung durchgeführt werden darf. Nach der Blutuntersuchung und dem Nachweis eines schützenden Titers besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, bevor die Einreise in die EU möglich ist.

Das gilt nicht, wenn die Titerbestimmung bereits in der EU, also vor der Abreise, durchgeführt wurde. In diesem Fall gibt es nach der Titerbestimmung keine Wartezeit für die Wiedereinreise in die EU.

Die gute Nachricht ist, dass ein Tollwuttiter die Gültigkeit für das ganze Tierleben behält (auch schon durchgeführte Titerbestimmungen gelten weiter), so lange Tollwut innerhalb der ausgeschriebenen Gültigkeit nachgeimpft wird bzw. wurde.

Zusätzlich wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt für die EU-Einreise benötigt, das innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise ausgestellt werden muss.

Für die Einreise nach GB wird sich auch ohne Deal nichts ändern: der EU-Pass gilt hier weiterhin als Nachweis der  Identität des Tieres und der Tollwutimpfung; die Fuchsbandwurmbehandlung 24-120 Stunden vor der Einreise muss weiterhin beim Tierarzt durchgeführt und dokumentiert werden.

Weitere Details und Aktualisierungen zur der Situation mitt Großbrittanien finden Sie im Netz unter https://www.gov.uk/guidance/pet-travel-to-europe-after-brexit

Allgemeine Reiseinformationen zu Ländern innerhalb und außerhalb der EU gibt es unter http://www.petsontour.de/