Meldepflicht Covid19 für Haustiere seit Anfang Juli

Tierarztpraxis Maul + Herget Meldepflicht

Die Informationen über das Vorkommen und die Ausbreitung  von Covid19 unter Haustieren sind bisher äußerst spärlich. Nicht überraschend bei bisher 15 bekannten Fällen unter privat gehaltenen Tieren.

Es wird davon ausgegangen, dass Katzen und Frettchen empfänglich für das Covid19 sind, es in sich vermehren und auch ausscheiden können, während Hunde weniger empfänglich sein sollen. Es gibt allerdings keine Hinweise darauf, dass irgendeine Haustierart das Virus auf den Menschen überträgt.

Die Meldepflicht soll dazu führen einen besseren Überblick über Vorkommen  und Ausbreitung dieses Coronavirus bei Haustieren zu bekommen – auch im Hinblick darauf, Risiken für Tier und Mensch zu erkennen und einschätzen zu können.

Es gibt keine Testpflicht. Der Test wird nur dann empfohlen, wenn Tiere Symptome zeigen, die denen bei Menschen ähneln (erhöhte Körpertemperatur, Husten) und/oder aus Haushalten mit infizierten Menschen stammen.

Wird aber ein Tier positiv auf Covid19 getestet ist der Tierarzt verpflichtet, das Ergebnis an die zuständige Behörde zu melden. Bislang gibt es keine Informationen ob oder welche Maßnahmen daraus resultieren.

Die Kosten für den Test in dem Labor unseres Vertrauens belaufen Sich auf 158,50 incl. Blutentnahme, Probenaufbereitung und Versand.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Tierarztpraxis Dr. Maul und Dr. Herget