Liebe Tierhalterin, lieber Tierhalter,
sicher haben Sie es bereits aus den Medien gehört – ab 22. November 2022 ist die neue Gebührenverordnung für Tierärzte (kurz GOT) anzuwenden. Was genau es damit auf sich hat und was das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.
Was ist die GOT und wofür steht sie?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) ist ein Bundesgesetz, das die Gebühren für alle tiermedizinischen Leistungen verbindlich festlegt. Sie wurde im Jahr 1978 eingeführt und seit 1999 inhaltlich nicht mehr verändert. Die Gebühren wurden seitdem nur einmalig im Jahr 2017 um 12% erhöht.
In der GOT sind alle Einzelposten einer Behandlung Ihres Haustieres mit einer festen Preisspanne verbindlich festgehalten. Eine Über- sowie Unterschreitung dieser Preise ist vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen und sogar strafbar.
Damit schützt Sie die GOT vor zu hoch angesetzten Preisen für die Behandlung Ihres Haustieres. Sie sorgt für Transparenz bei den Preisen und schützt die Praxen vor einer existenzgefährdenden, vom Markt motivierten Preisspirale nach unten. So ist die GOT ein Garant für Fairness und Versorgungssicherheit in der Tiermedizin.
Warum wird die GOT gerade jetzt angehoben?
Die aktuelle Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1999. In den letzten 20 Jahren hat sich jedoch in der Tiermedizin sehr viel getan. Das Niveau der tiermedizinischen Versorgung ist mittlerweile mit dem der Humanmedizin vergleichbar. Dadurch können wir Ihrem tierischen Begleiter die bestmögliche Versorgung in jedem Lebensabschnitt zusichern.
Möglich geworden ist dies durch die immer anspruchsvollere Aus- und Weiterbildung des tiermedizinischen Fachpersonals sowie eine hochmoderne, umfangreiche Praxisausstattung zur Diagnostik und Therapie.
So sind in den letzten 10 Jahren die Kosten für den Betrieb einer tierärztlichen Praxis einer Studie zufolge um 30 bis 40 Prozent gestiegen. Hierbei sind die Inflation (allg. Kaufkraftverlust) sowie höhere Miet- und Energiekosten noch nicht inbegriffen.
Natürlich wirken sich auch die Personalkosten auf die Gesamtkosten aus. Wir bezahlen unsere Tierärzt:innen und Tiermedizinischen Fachangestellten fair und angemessen. Trotzdem befinden sich die Gehälter im berufsgruppenübergreifenden Vergleich nach wie vor deutlich am unteren Ende, was dazu führt, dass immer weniger Absolvent:innen und Auszubildende den Weg in tierärztliche Praxen einschlagen. Darüber hinaus werden die Honorare für die tierärztliche Leistungserbringung in Deutschland auch nach der GOT-Anpassung immer noch deutlich unter denen anderer EU-Mitgliedsstaaten –wie Frankreich oder den Niederlanden – liegen.
Die Bundesregierung hält eine Preiserhöhung »für den Schutz von Mensch und Tier – auch vor von Tieren auf Menschen übertragbare Erkrankungen (Zoonosen) – und zur Aufrechterhaltung der tierärztlichen Versorgung« für unabdingbar. So kann auch zukünftig die Versorgung Ihres Haustiers in Ihrer unmittelbaren Nähe gewährleistet werden.
Wie hoch ist die Erhöhung?
Die Erhöhung ist je nach tierärztlicher Leistung unterschiedlich. Über die fallbezogenen Kosten klären wir Sie gerne vorab auf.
Als nachhaltig agierende Praxis versichern wir Ihnen, dass wir die Anpassung unserer Gebühren sehr sorgfältig und nach absoluter Notwendigkeit vornehmen, um langfristig die beste medizinische Versorgung für Ihre Tiere gewährleisten zu können.
Wie kann ich mich auf die höheren Behandlungskosten
für mein Tier bestmöglich vorbereiten?
Für die Zukunft ist es unserer Meinung nach unabdingbar – wie es in England schon bei über 70 % der Hunde und Katzen der Fall ist – eine OP- oder Krankenvollversicherung für ihr Tier abzuschließen, um die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls Ihres Tieres auffangen zu können.
Zudem ist es unbedingt empfehlenswert, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks wahrzunehmen. Ebenso wichtig ist es, die Zahngesundheit Ihres tierischen Begleiters durch jährliche Kontrollen zu gewährleisten.
Haben Sie weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne direkt an.