England und der vollzogene Brexit

Tierarztpraxis Maul + Herget Brexit03
‚Nach einigem Zittern und großer Unsicherheit stehen die neuen Regeln für die Reise nach Großbritannien und auch die Reise aus Großbritannien in die EU und andere Länder fest.
In Kürze:
– der EU Pass gilt weiterhin als Einreisedokument nach England, Wales und Schottland. Ebenso gilt er für die Rückreise, so lange er in der EU, also auch in GB vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurde.
– für die Einreise nach GB gilt weiterhin die Pflicht zum Microchip, einer gültigen Tollwuttimpfung (*)
und einer Behandlung gg den Fuchbandwurm (**)
– Tiere ohne gültigen EU-Pass benötigen ein GB pet health certificate, ein vom Amtstierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis.
– für die Rückreise nach Deutschland gilt ein in der EU ausgestellter Heimtierausweis weiterhin, ansonsten wird ein AHC (animal health certifcate, ausgestellt von einem Amtstierarzt) benötigt.

Weitere Details und Informationen auch zu Reisen außerhalb der EU  finden Sie im Netz unter
https://www.gov.uk/guidance/pet-travel-to-europe-after-brexit

Allgemeine Reiseinformationen zu Ländern innerhalb und außerhalb der EU gibt es unter
http://www.petsontour.de/

* Tollwutimpfung: eine Tollwutimpfung ist dann gültig, wenn das Tier bei der Impfung gechippt war, mindestens 12 Wochen alt und seit der Impfung mindestens 3 Wochen vergangen sind. Sie gilt bis zum im EU-Pass angegebenen Datum.

** Die Behandlung gg den Fuchsbandwurm muss von einem ermächtigten Tierarzt nach der Überprüfung der Identität des Tieres mit einem Präparat mit speziellen Wirkstoffen vorgenommen und im Heimtierausweis dokumentiert werden. Der Zeitpunkt der Behandlung muss zwischen 24 und 120 Stunden vor der Einreise liegen. ‚